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Die Stiftung

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Kinder fördern undZukunft schenken
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Spenden Zuwendungen an die Stiftung sind steuerbegünstigte Aufwendungen im
Sinne der Abgabenordnung. Jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung.
Für Geld- und Sachspenden danken wir im Interesse der Kinder- und Jugendförderung.

 

Fördern. Verbinden. Wirken 

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Lichtenberg. Dieser Zweck wird durch finanzielle Förderung im Sinne der Abgabenordnung § 58 (1) von „Projekten der Kinder- und Jugendförderung des gemeinnützigen Vereins „Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e. V.“ verwirklicht. Er bezieht sich gleichermaßen auf gemeinnützige Körperschaften, die sozialpädagogische, sozialpsychologische und betreuerische Tätigkeiten zugunsten von Kindern und Jugendlichen entfalten.

Antragsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Formblattes „Antrag auf Förderung“ Antrag-Stiftung.PDF über das Büro der Stiftung an den Vorstand der Stiftung zu richten. Antragstellung bis zum 30.04. bzw. 31.10. des laufenden Jahres. Fördermöglichkeiten bestehen für Einzel- und Gruppenantragsteller, Angaben zum Einreicher, Förderzweck, Förderzeitraum und zur Höhe der beantragten Förderung. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nur anteilmäßig. Nach Förderung eines Projektes besteht die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel. Der Beirat sichtet die eingehenden Anträge und unterbreitet dem Vorstand Vorschläge zur Vergabe von finanziellen Zuwendungen. Der Vorstand beschließt jährlich, jeweils bis zum 31.05. bzw. 30.11. die Vergabe von Zuwendungen an Antragsteller.

 

Ansprechpartner

Für Ihre Anregungen und Rückfragen sind Vorstand
und Beirat der Stiftung über das Büro der Stiftung erreichbar.

Büro der Stiftung
Dönhoffstraße 2
10318 Berlin
Telefon: 030/98 69 44 86
Telefax: 030/98 69 44 88