Die Stiftung
Was ist unsere Aufgabe?
Zweck der Stiftung ist die Kinder- und Jugendförderung im Stadtbezirk Lichtenberg. Dieser Zweck wird durch finanzielle Förderung im Sinne der Abgabenordnung § 58 (1) von „Projekten der Kinder- und Jugendförderung des gemeinnützigen Vereins „Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg e. V.“ verwirklicht. Er bezieht sich gleichermaßen auf gemeinnützige Körperschaften, die sozialpädagogische, sozialpsychologische und betreuerische Tätigkeiten zugunsten von Kindern und Jugendlichen entfalten. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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Spenden Zuwendungen an die Stiftung sind steuer-begünstigte Aufwendungen im Sinne der Abgabenordnung. Jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung. Für Geld- und Sachspenden danken wir im Interesse der Kinder- und Jugendförderung.




















